Am 4. August 2011 traten die neuen Regelung hinsichtlich des Wertersatzes bei Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Verbraucher in Kraft. Bis zum 4. November 2011 durften die seit 11. Juni 2010 gültigen Muster (und zwar nur die!) noch verwendet werden. Wer diese jetzt noch nutzt, begibt sich in eine große Abmahnfalle.
Spätestens seit Freitag, 4. November 2011, sollten aber alle anderen Händler nachgezogen haben und an sämtlichen Stellen im Shop und in e-Mails die neue Belehrung eingepflegt haben. Wer jetzt noch die alte Belehrung nutzt, kann hierfür abgemahnt werden.
Hauptgrund für die Änderungen ist die Neuregelung der Vorschriften zum Wertersatz. Diese musst der Gesetzgeber an EuGH-Rechtsprechung anpassen. Die Musterbelehrungen ändern sich jedoch auch noch in anderen Punkten.
Quelle: Shopbetreiber-blog.de
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